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Landgericht Bonn: Blutgeld nach Tanklasterbombardierung?

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Heute hat der Prozess um die Opfer der Tanklasterbombardierung von Kunduz (4.9.2009) am Bonner Landgericht begonnen. Schon kurz nach dem Vorfall stellte die Presse die Frage: “Was rasch wußte das Kanzleramt etwas über zivile Opfer?” Nun klagen 79 Familien gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Von Michael Kutschinski

Dreieinhalb Jahre nach dem Kunduz-Bombardement können die Hinterbliebenen wieder auf Schadenersatz durch die Bundesrepublik Deutschland hoffen. Zumindest hat das Bonner Landgericht die Klage zweier Opferfamilien nicht schon zu Prozessbeginn abgewiesen.

Die Exil-Afghanen, die extra nach Bonn gereist sind und nun draußen vor dem Landgericht demonstrieren, stellen einfache Fragen. “Warum töten sie uns?” steht auf einem der Plakate. Im Gerichtssaal selbst wird deutlich, wie schwer diese Frage zu beantworten ist. In seinen Ausführungen bemüht der Vorsitzende Richter die Haager Landkriegsordnung, die Zusatzprotokolle der Genfer Konvention, Urteile zu Vorgängen aus dem Kosovo-Konflikt und dem Zweiten Weltkrieg.

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Am  4. September 2009 forderte der deutsche Oberst Georg Klein US-Bomber an, um zwei von Taliban entführte Tanklastwagen zerstören zu lassen. Offenbar befürchtete er, dass die Fahrzeuge bei Anschlägen gegen deutsche Soldaten zum Einsatz kommen könnten. Bei der Explosion der Laster starben mindestens 90 Menschen. Die genaue Anzahl ist nur eine von vielen Unbekannten dieser Nacht.

In dem Bonner Prozess verlangt ein Vater nun 40.000 Euro von der Bundesrepublik, weil unter den Opfern zwei seiner Söhne seien sollen. Eine Witwe trauert um ihren Ehemann und verlangt 50.000 Euro. Insgesamt haben 79 Familien vergleichbare Klagen beim Landgericht eingereicht.

Die Fragen, die das Gerichts nun klären muss, reichen von “Wurde gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen?” bis zu “Wie unterscheidet man eigentlich Taliban von Zivilisten?” Einen Vergleich lehnt der Anwalt der Bundesregierung ab. Seiner Überzeugung nach, kann die Bundesrepublik gar nicht belangt werden, da sie im NATO-Verbund gekämpft hat. Sollten Angehörigen mit ihren  Schadenersatzforderungen dennoch durchkommen, fürchtet er eine Prozesslawine.

Das Gericht will am 17. April verkünden, wie es weiter vorgehen will.

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